Flughafen Transfer
Leipzig | Berlin | Dresden

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Wohntraum Immobilien GmbH

1. Vertragsabschluss
Der Beförderungsvertrag zwischen Wohntraum Immobilien GmbH, nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt und dem Fahrgast bedarf der Schriftform und wird mit der Bestätigung seitens des Auftragnehmers wirksam.

2. Zahlungsbestimmungen
Der Fahrpreis ist bei Fahrtantritt beim vom AN zur Verfügung gestellten Chauffeur zu begleichen, insofern die Bezahlung nicht bereits im Vorfeld erfolgt ist. Der AN behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben. Restzahlungen sind innerhalb der angegebenen Fristen zur Zahlung fällig.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Daten. Dabei kann die Abholzeit um ±30 Minuten abweichen. Im Gegenzug verpflichtet sich der AN dazu, auf abweichende Ankunftszeiten der Busse und Flugzeuge zu reagieren und auch bei verspäteter Rückkehr den Transfer zu gewährleisten. Alle Änderungen im Ablauf werden dem Fahrgast sofort telefonisch bekannt gegeben, für eigenmächtige Handlungen des Fahrgastes ohne Rücksprache mit dem AN kann nicht gehaftet werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Unfall) hat der Fahrgast keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Unternehmen. Der AN sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Vorschriften der StVO und dem PBefG zu.
Die Fahrgäste haben sich an Weisungen des AN oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist der AN berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet der AN den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.

4. Fuhrpark
Alle abgebildeten und nicht im Bestand vom AN befindlichen Fahrzeugklassen können nach Bedarf durch Partnerfirmen vermittelt werden. Vermittelte Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen für Personenbeförderung und dem technischen Standard des AN.

5. Mitwirkungspflicht des Fahrgastes
Der Fahrgast ist verpflichtet, eine eventuelle Abweichung von der festgelegten Abholzeit von ±30 Minuten zu tolerieren. Nutzt der Fahrgast innerhalb dieser Zeit und ohne Absprache mit dem AN andere Beförderungsmittel, kann der AN für entstandene Mehrkosten nicht aufkommen. Der Fahrgast hat dafür zu sorgen, kurzfristig auftretende erhebliche Änderungen der Rückankunftszeiten, der Flugnummer oder des Zielflughafens unverzüglich dem An mitzuteilen. Etwaige Mehrkosten trägt der Fahrgast.

6. Rücktritt
Ein Rücktritt des Fahrgastes vom Beförderungsvertrag ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der Zugang bei m AN ausschlaggebend. Bei Stornierungen berechnet der AN einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
50 % bei Stornierungen bis 24 Stunden - vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet der AN unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, das dem AN gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der AN behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.

7. Versicherung / Haftung
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet den AN unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mitzuteilen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung des AN nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern
keine Schäden hervorzurufen
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist der AN berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber dem AN auf Schadensersatz.

Der AN haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vom AN, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung des AN auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Der Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung gegen Unfallschäden versichert. Ebenso ist das Reisegepäck innerhalb des Fahrzeuges versichert. Das Unternehmen kommt außerdem für Mehrkosten auf, wenn es durch eigenes Verschulden einen Transfer nicht durchführen kann und nach Absprache mit dem Fahrgast andere Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden müssen. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt der AN gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

8. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und seinem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eilenburg.

9. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften in Kraft.